Handreichung zum Familien/Pflegezeitgesetz
mit Hinweisen zu Freistellungsmöglichkeiten
Seit dem 1.1.2015 ist das neue Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in Kraft. Zum 1.1.2017 sind mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) einige Änderungen vorgenommen worden. Sie finden hier eine Handreichung, mit der Sie sich darüber informieren können, welche Ansprüche Beschäftigte haben, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und was bei der Antragstellung beachtet werden muss.
Beachten Sie bitte folgenden Hinweis: Diese Handreichung ist keine Rechtsberatung im rechtlichen Sinn. Inhalte und Schlussfolgerungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, müssen aber in Ihrem konkreten Fall nicht zutreffen. Sollten Sie konkrete Rechtsberatung benötigen, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt Ihres Vertrauens.
Hier können Sie die „Handreichung zum Familien/Pflegezeitgesetz“ herunterladen:
Handreichung zum Familien/Pflegezeitgesetz (aktualisiert am 22.11.2016)